Impressium
Sheik Bärchen     Muhammad Macrinus     Amir der Bruderschaft 

 
Ayılar Günaydin   Abu Stony      Öffentlichkeitsarbeit und PR

 
Abu Jibril    CoAmir  Region NRW

Abu Dharr        Berlin

Abu Adam-Drif

Muntasir bi-llah    Gruppe Gefangenenbetreuung 

Abu Sabr Al Bavari   Region Bayern

Mohamed Salah

Ferhat Ahki
 

Stony   Dawa

Muslim-Bruderschaft@gmx.de

Chabour Halima Schwestern

Schwester Yasmin    Schwestern 


koeniginamira@yahoo.de 

Die Muslim-Bruderschaft versteht sich als eine Brüderliche vereinigung Sunnitischer Brüder deren bemühen es ist die Ummah zu Vereinen und den Weg von Quran und Sunna zu folgen.
Die Bruderschaft ist bemüht den Geschwistern imIslam in jeder Lebenslage Rat und Hilfe zu bieten ,

Für Allah Subhanahu wa ta'ala



Berufen auf den Gesetzlichen Grundlagen der BRD 


Artikel 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
 

Artikel 4

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
 

Artikel 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

 

Artikel 8

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
 

Artikel 9

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.

(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.

 

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